Informieren Sie sich rechtzeitig

Das Wichtigste ist die rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema Hochwasser- und Starkregenvorsorge.
Informieren Sie sich beispielsweise beim Deutschen Wetterdienst (DWD), sowie bei Ihrem regionalen Wettervorhersagedienst. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zum Thema Objektschutz die Hochwasserschutzfibel heraus gegeben. Auch der GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft informiert Sie umfassend. Mit Hilfe des Hochwasser-Checks der GDV können Sie ermitteln, welche Schäden in der Vergangenheit in der Umgebung des Gebäudes entstanden sind.

Hochwassergefahrenkarten
Hochwassergefahrenkarten zeigen auf den ersten Blick die Überflutungsbereiche der Bäche und Flüsse, von denen eine potentielle Gefahr ausgeht. Diese Informationen sind für Hausbesitzer nützlich, damit sie eine grundsätzliche Gefährdung ihres Standorts realistisch einschätzen können.

Zu den Hochwassergefahrenkarten für Ihr Bundesland!
Zu den Hochwassergefahrenkarten Deutschlands des BfG

Bildquelle: www.hochwasserkarten.nrw.de

Die Karten wurden für drei verschiedene Szenarien erstellt, zwischen denen interaktiv gewechselt werden kann:
Häufiges Hochwasser (HQhäufig): Ein HQhäufig bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 5 bis 20 Jahren erreicht oder überschritten wird.
100-jährliches Hochwasser (HQ100): Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.
Extremhochwasser (HQextrem): Ein HQextrem bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der ca. der 1,5-fachen Abflussmenge eines HQ100 entspricht.

Dabei ist zu beachten, dass die Hochwasserszenarien auf statistischen Mittelwerten beruhen. Somit kann ein 100-jährliches Hochwasser auch mehrmals in hundert Jahren auftreten kann. Aus diesem Grund ist auch das Extremhochwasser nicht als obere Grenze des Hochwasserabflusses anzusehen. Auch dieses Szenario kann jederzeit überschritten werden.

Gesetzlich festgelegte Überschwemmungsgebiete
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, entlang der Gewässer Überschwemmungsgebiete gesetzlich auszuweisen. Grundlage bilden die Überflutungsflächen eines Hochwassers, das statistisch alle 100 Jahre auftritt. Für diese Gebiete gelten rechtliche Einschränkungen bzw. besondere Schutzvorschriften und dienen u.a. als Grundlage für die Bauleitplanung der Kommunen.

Informationen darüber, ob Ihr Gebäude im Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltung und Kommune.